Warum wir aktiv sind

Tierschutz
Obwohl der Tierschutz in das deutsche Grundgesetz aufgenommen wurde, hat sich die Situation der Tiere in Menschenhand kaum verbessert. Mit einem “vernünftigen Grund“ (Tierschutzgesetz, §1) kann man mit Tieren fast alles machen, was man will. In der Praxis wird durch diese Vorschrift lediglich das bewusste sinnlose Quälen und Töten von Tieren verboten. Kommerzielles Handeln, bei dem ein Tier oder ein Tierbestandteil als Ressource in den Wirtschaftskreislauf einfließt, und Kosteneffizienz gelten nach dem Gesetz größtenteils als „vernünftig“.
Weiterhin gibt es noch nicht in allen Bundesländern ein Klagerecht, mit dem etwa Tierschutzverbände auf unhaltbare Zustände in der Tierhaltung aufmerksam machen können. Lediglich Staatsanwaltschaften oder Veterinärbehörden können aktiv werden. In der Praxis bedeutet dies, dass z.B. eine Staatsanwaltschaft gegen einen staatlichen Zoo vorgehen müsste. Oder ein Veterinär müsste einen Bauern anklagen, für den er arbeitet. Die Diskrepanz zwischen juristischer Theorie des Tierschutzes und interessengeleiteter Praxis an den Gerichten verdeutlicht dieses systemimmanente Problem.

Naturschutz
Obwohl Klagen im Naturschutz im Gegensatz zum Tierschutz zugelassen sind, sinkt die Biodiversität, geht Territorium von Tieren verloren und werden Tiere, selbst wenn sie den höchsten Schutzstatus genießen, ausgerottet. Ein Beispiel: Die einzige in Deutschland heimische Walart ist der Schweinswal. Er ist durch die europäische Naturschutzgesetzgebung (FFH-Richtlinie) gleich in zweifacher Hinsicht geschützt. Durch seine Listung in den FFH-Anhängen zwei und vier müssen für ihn Schutzgebiete eingerichtet werden, er darf nicht getötet werden, und er darf in der Reproduktionsphase nicht einmal gestört werden. Seit weit mehr als 15 Jahren wissen die zuständigen Behörden, dass jährlich mehr Ostsee-Schweinswale in Stellnetzen der Fischerei ertrinken als Jungtiere geboren werden. Die Population wird somit von Jahr zu Jahr kleiner und beträgt aktuell im ungünstigsten Fall nur noch 99 Tiere. Menschliches Handeln hat diese Population, obwohl sie den höchsten Schutzstatus genießt, der in Europa vergeben werden kann, an den Rand des Aussterbens geführt.

Unsere Forderung
In unserer Vision genießen Tiere einen Rechtsstatus, der ihnen ein Leben ihren Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten entsprechend garantiert. Daher fordert IRI beispielsweise eine dritte Rechtsperson speziell für Tiere nach dem Vorbild der juristischen Person (Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen, Vereine u.a.) und der natürlichen Person (Menschen). Die sich daraus ergebenden Rechte sollen unter anderen von Tieranwältinnen und Tieranwälten geltend gemacht werden können.

Beispiel:
Einige Tiere kommen aufgrund stammesgeschichtlicher Verwandtschaft oder paralleler Evolution menschlichen Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten besonders nahe. Konsequenterweise sollte ihnen deshalb auch ein vergleichbarer individueller Schutz zuteil werden. Die Menschenrechte bleiben davon vollständig unangetastet und dienen lediglich als Positivbeispiel für die Ausstattung von Individuen mit Rechten.