Mission Statement

Die herrschende Tier- und Naturschutzgesetzgebung ist nicht zuletzt eine Tier- und Naturnutzungsgesetzgebung und greift damit zu kurz. Sie erlaubt nach derzeitiger Auslegung und Anwendung die Opferung grundlegender tierlicher Interessen selbst um trivialer menschlicher Interessen willen. Darum streben wir individuelle Rechte für Tiere an.

1. In unserer Vision genießen Tiere einen Rechtsstatus, der ihnen ein Leben ihren Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten entsprechend garantiert. Faire Kooperation und Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren ist unter diesen Bedingungen möglich und explizit nicht ausgeschlossen.

2. Wir streben an, die Kategorie der Rechtsträger für nichtmenschliche Tiere zu öffnen, um somit Tierrechte als Konsequenz einer moralischen Verpflichtung Tieren gegenüber auch im juristischen Sinne einzuführen.

3. Dabei erkennen wir an, dass unterschiedliche Tierarten und Individuen verschiedene Bedürfnisse und Interessen haben. Dazu zählen insbesondere:
• Leben
• physische und psychische Unversehrtheit (Wahrung der körperlichen Integrität, Freisein von Schmerzen, Leiden, Angst und Stress)
• Bewegungsfreiheit
• Handlungsfreiheit
• Verfolgung von Bedürfnissen (ethological needs)
• Natürliches Sozialverhalten

4. Die sich daraus ergebenen Rechte sollen unter anderen von Tieranwältinnen und Tieranwälten geltend gemacht werden können. Diese Tieranwaltschaft ist für alle Rechtsbereiche zuständig.

5. Wir erachten entsprechende Gesetzesänderungen als erforderlich und versuchen, bereits auf Grundlage der derzeit geltenden Gesetze subjektive Rechte für Tiere zu erwirken.

6. Wir sind keine klassische Tierschutzorganisation, die sich allein mit in Menschenhand befindlichen Tieren beschäftigt, sondern wir setzen uns auch für Tiere ein, die durch menschliche Eingriffe im Freiland betroffen sind.

7. Einige Tiere kommen aufgrund stammesgeschichtlicher Verwandtschaft oder paralleler Evolution menschlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen besonders nahe. Ihnen deshalb einen vergleichbaren individuellen Schutz zu gewähren, kann zugleich als Türöffner für die Idee der Rechtsfähigkeit weiterer nicht menschlicher Tiere fungieren. Dabei vermeiden wir plakative Analogien und berücksichtigen nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch Unterschiede zwischen verschiedenen Tierarten (einschließlich der Spezies Homo sapiens).

8. Die Menschenrechte bleiben von unseren Bemühungen vollständig unangetastet und dienen lediglich als Positivbeispiel für die Ausstattung von Individuen mit Rechten. Wir sehen unsere Bestrebungen als konsequente Weiterentwicklung des Menschenrechtsgedankens.

9. Unsere Argumentation profitiert von unserer breiten inter- und transdisziplinären Ausrichtung. Wir plädieren für eine moralphilosophisch und naturwissenschaftlich sowie rechts-, sozial- und geisteswissenschaftlich fundierte Anerkennung der Bedürfnisse, Interessen und Rechte von Tieren.

Wir stehen für einen Perspektivwechsel in der menschlichen Kultur im Umgang mit Tieren.